Durch Verhandlungen über Beanstandungen wird nicht auf den Einwand verzichtet, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
War die von uns erbrachte Leistung mangelhaft oder fehlte ihr eine zugesicherte Eigenschaft, so leisten wir - sofern im Fall der fehlenden zugesicherten Eigenschaft die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hat, den Kunden gegen bestimmte Mängelfolgeschäden abzusichern - wie folgt Gewähr: Unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche bessern wir den Mangel nach oder leisten einwandfreien Ersatz. Hierfür hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Gewährleistung befreit. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde eine Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für Schäden, die durch Reparaturen oder Eingriffe Dritter am Leistungsgegenstand entstehen, wird keinerlei Gewähr übernommen. Bei Verträgen mit Kaufleuten werden die Kosten der Einsendung der beanstandeten Ware nicht erstattet.

6. Schadensersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art wegen Mängeln, Mängelfolgen, Beratungsfehlern, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Montagefehlern, Reparaturschäden, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung usw. werden ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Geschäftsführer oder der leitenden Angestellten des Lieferers - bei Verträgen mit Nichtkaufleuten auch der Erfüllungsgehilfen - vorliegt.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zum völligen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes haben wir das Recht, die Lieferungen zu den üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen. Im Fall des Verzuges des Kunden sind wir zur Rückforderung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren berechtigt, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Auf unser Verlangen ist die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden zu versichern und uns die Versicherung nachzuweisen. Der Kunde ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er die ihm uns gegenüber obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung oder sonstige Belastungen sind nicht gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt, die dem Kunden daraus erwachsenden Forderungen an uns abgetreten. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung bis auf Widerruf einzuziehen. Er ist verpflichtet, auf unser Verlangen, die Abtretung an uns seinen Abnehmern bekannt zu geben. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand für beide
Teile - auch für Wechsel- und Scheckklagen - ist, sofern der Kunde Vollkaufmann ist, Wuppertal. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Eine Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Es wird ausschließlich die Anwendung des deutschen Rechts vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen der hier niedergelegten Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der rechtlich unwirksamen Bestimmungen wirksame zu setzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen.

9. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden von uns, unter Einhaltung des Datenschutzgesetztes, zum Zwecke der Verarbeitung gespeichert. Wir stellen sicher, dass schutzwürdige Belange nicht beeinträchtigt werden.

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